E-Rechnungspflicht

E-Rechnungspflicht
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Diese Termine müssen Sie kennen

01.01.2025 – Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können.

bis 31.12.2026 – Papier und PDF-Rechnungen sind wieterhin zulässig.
Bei PDF-Rechnungen muss der Empfänger zustimmen.

bis 31.12.2027 – Papier und PDF-Rechnungen sind nur noch zulässig wenn der Rechnungsempfänger zugestimmt hat und der Rechnungssteller einen Vorjahresumsatz von max. 800.000 Euro hat.

Ab 01.01.2028 – Ab diesem Zeitpunkt gilt für jeden Unternhemer die E-Rechnungspflicht. Digitale Erstellung und Übermittlung sind damit zwingend erfordlich.

Mit der INSIRAS GmbH sind Sie pünktlich zum 01.01.2025 perfekt aufgestllt und erfüllen alle Pflichten.

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