Diese Termine müssen Sie kennen
01.01.2025 – Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können.
bis 31.12.2026 – Papier und PDF-Rechnungen sind wieterhin zulässig.
Bei PDF-Rechnungen muss der Empfänger zustimmen.
bis 31.12.2027 – Papier und PDF-Rechnungen sind nur noch zulässig wenn der Rechnungsempfänger zugestimmt hat und der Rechnungssteller einen Vorjahresumsatz von max. 800.000 Euro hat.
Ab 01.01.2028 – Ab diesem Zeitpunkt gilt für jeden Unternhemer die E-Rechnungspflicht. Digitale Erstellung und Übermittlung sind damit zwingend erfordlich.
Mit der INSIRAS GmbH sind Sie pünktlich zum 01.01.2025 perfekt aufgestllt und erfüllen alle Pflichten.